Arbeitgeber*innen sind der Schlüssel zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Angesichts des Arbeitskräftemangels fordert das Flüchtlingsprojekt Ute Bock Unternehmen dazu auf, gezielt Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber*innen einzuholen und Geflüchteten eine Chance zu geben.
Wien, 26.04.2023 – Zeitenwende am Arbeitsmarkt: 17 Jahre lang schloss der Bartenstein-Erlass Asylwerber*innen vom regulären Arbeitsmarkt aus und zwang sie während ihres Verfahrens zu untätigem Warten. Seit einer VfGH-Entscheidung von 2021 sieht es anders aus und Asylwerber*innen haben nach drei Monaten im Land Zugang zum Arbeitsmarkt. Voraussetzung ist eine Beschäftigungsbewilligung vom AMS.
Vor allem in Wien bleibt die Arbeitsmarktintegration trotz der rechtlichen Änderungen und des problematischen Arbeitskräftemangels eine große Herausforderung. Zum Tag der Arbeit wünscht sich das Flüchtlingsprojekt Ute Bock deswegen mehr Bereitschaft von Arbeitgeber*innen, für ihre potentiellen Arbeitskräfte mit Fluchthintergrund Beschäftigungsbewilligungen zu beantragen. Der Prozess wird sich ab Juli 2023 durch eine weitere VfGH-Entscheidung sogar noch einmal vereinfachen.
„Es gibt sehr viele großartige Arbeitskräfte unter den Asylwerber*innen. Bitte unterstützen Sie als Unternehmer*innen gemeinsam mit uns diese Menschen, indem Sie ihnen die Möglichkeit geben, mittels Antrags auf Beschäftigungsbewilligung Zugang zur Arbeitswelt zu bekommen. Wir als Flüchtlingsorganisation unterstützen Sie gerne durch Vorbereitung und Vermittlung der Kandidat*innen“, appelliert Gerd Trimmal, Geschäftsführer des Flüchtlingsprojekts Ute Bock, der sich des Themas Arbeitsmarktzugang im Verein angenommen hat.
Beim Flüchtlingsprojekt Ute Bock konnten dank des Engagements williger Arbeitgeber*innen zuletzt mehrere Asylwerbende vor allem in die Gastronomie vermittelt werden. Der mehrwöchige Entscheidungsprozess des AMS Wien ist zwar eine Hürde im Rekrutierungsprozess, der Wiener Verein hofft aber, dass der akute Bedarf und Wille der Unternehmen auch beim AMS zu einer schnelleren und vermehrt positiven Entscheidungsfindung führt.
„Die Beschäftigung von Asylwerber*innen ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die Unternehmen profitieren von der Arbeit und den Fähigkeiten der Asylwerber*innen, während diese die Chance haben, ihre Talente zu entfalten und sich schneller in die Gesellschaft zu integrieren. Zudem ist ein Arbeitsplatz eine Voraussetzung, um sich unabhängig von staatlicher Unterstützung eine erfolgreiche Zukunft aufbauen zu können", betont Trimmal.
Mit der Beschäftigungsbewilligung finden sich mögliche Arbeitskräfte nicht nur unter Asylwerber*innen, sondern diese ist auch für Schutzbedürftige mit einfacher Aufenthaltsberechtigung (AB) und Menschen mit Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz der Schlüssel zum Arbeitsmarkt.