Lage in Syrien erfordert Besonnenheit und Rechtssicherheit für Schutzsuchende, Schluss mit der Verunsicherung!
Erst Freude, Erleichterung, Hoffnung, dann Verunsicherung und neue Sorgen – die Lage in Syrien kann im Moment niemand einschätzen. Deswegen müssen wir den Syrer*innen in Österreich jetzt Sicherheit und Rückhalt geben, Gespräche führen und mit Besonnenheit abwarten, wie sich die Situation verändert.
Populistische Sager von Politiker*innen in den Medien sind absolut fehl am Platz und passieren am Rücken der Menschen. Menschen, die sich in Österreich oft schon ein Leben aufgebaut haben. Teil unserer Gesellschaft sind. Arbeiten, Steuern zahlen, ihre Kinder hier aufwachsen sehen. Menschen, die bei der Hochwasser-Katastrophe nicht gezögert haben zu helfen. Seien wir jetzt auch für sie da!
Unser Appell von 15 NGOs
Die jüngsten populistischen Forderungen von Bundeskanzler Nehammer und Innenminister Karner nach Überprüfung von Asylgewährungen, pauschaler Aussetzung von Asylverfahren und Vorbereitungvon Rückführungen nach Syrien sind angesichts der aktuellen unübersichtlichen Lage in Syrien irreführend, unsensibel und rechtlich nicht haltbar. Nach dem Sturz des brutalen Assad-Regimes ist Populismus fehl am Platz.
„Verantwortungsvolle Politik bedeutet jetzt: Besonnenheit und robuster Einsatz für Rechtsstaatlichkeit,“ fordern Nichtregierungsorganisationen die Bundesregierung dazu auf, die Verbreitung falscher Informationen zu unterlassen. Folgende Mindeststandards sind zu gewährleisten:
- Keine Aberkennungsverfahren aufgrund der aktuell unübersichtlichen Lage
Angesichts der unklaren und sich ständig verändernden Situation in Syrien darf der Schutzstatus für syrische Geflüchtete weder aufgrund pauschaler Annahmen noch kurzfristiger politischer Überlegungen aberkannt werden und keine Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Der Sturz des Assad-Regimes und die unsichere Herrschaft islamistischer Milizen machen es unmöglich, die Lage in einer für ein rechtsstaatliches Verfahren notwendigen Art und Weise zu bewerten. Asylverfahren und Schutzstatus müssen auf Grundlage konkreter, verlässlicher Informationen und einer detaillierten Prüfung des Einzelfalls fortgeführt werden. - Pauschale Aussetzung von Verfahren unzulässig und nicht möglich
Da derzeit keine belastbaren Informationen zur Lage in Syrien verfügbar sind, ist vertretbar, dass bis zu deren Vorliegen mit Entscheidungen zugewartet wird. Eine pauschale Aussetzung von Verfahren ist jedoch rechtlich unzulässig, die grundsätzliche Pflicht der Behörde zur Erledigung von Anträgen binnen sechs Monaten bleibt unberührt. - Klare Kriterien für den Familiennachzug
Politische Maßnahmen dürfen den Familiennachzug nicht blockieren. Jede Entscheidung über den Familiennachzug muss auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und nicht aufgrund populistischer Forderungen getroffen werden. Der Familiennachzug darf nicht pauschal ausgeschlossen werden, basierend auf einer nicht fundierten Einschätzung der Lage in Syrien. - Keine Abschiebungen in ein unsicheres Syrien
Abschiebungen nach Syrien sind aufgrund der gefährlichen und unübersichtlichen Lage jedenfalls unmöglich und unzulässig. Die EU-Kommission hat klar festgestellt, dass die Bedingungen für eine sichere Rückkehr nach Syrien derzeit nicht gegeben sind. Wir fordern, keine Unsicherheit zu schüren, indem rechtlich unzulässige Rückführungen angekündigt werden.
Dieser Appell wird neben dem Flüchtlingsprojekt Ute Bock getragen von SOS Balkanroute, Doro Blancke Flüchtlingshilfe, Diakonie, Sozialwerk Don Bosco, SOS Mitmensch, Fluchtpunkt, tralalobe, Integrationshaus, asylkoordination Österreich, Volkshilfe Österreich, Amnesty International, Queer Base, Caritas und Zebra.