Ungerechtfertigter Abschiebeversuch einer alleinerziehenden Mutter & ihrer Kinder
„Das Vorgehen in diesem Fall ist auf vielen Ebenen schockierend. So etwas habe ich in meiner ganzen Zeit beim Flüchtlingsprojekt noch nicht erlebt.“ so Christl Weinberger, Leiterin der Wohnbetreuung im Verein.
Eine von uns betreute alleinerziehende Mutter und ihre zwei Söhne aus Ägypten wurden am vergangenen Samstag um 6 Uhr früh ohne Vorankündigung von der Polizei in Wien abgeholt und zur Schubhaft ins Schwechater Rückführungslager gebracht. Einer der Söhne leidet an einer schweren beidseitigen Zerebralparese und gehört zur Corona-Risikogruppe.
Sofort haben ihr Anwalt und ihre Betreuerin alle Hebel in Bewegung gesetzt und die entsprechenden Anträge beim BfA eingereicht. Am Montagvormittag wurde unsere Sozialarbeiterin von den Behörden gebeten, die Klientin telefonisch zu beruhigen und ihr zu erklären, dass kein Grund zur Sorge besteht, da sie heute nicht abgeschoben werde. Auf die Erleichterung folgte der Schock: Trotz der laufenden Anträge wurden Frau M. und ihre Kinder mittags zum Flughafen gebracht, um sie in das Flugzeug nach Kairo zu setzen. Der Kontakt zu Frau M. brach 20 Minuten vor dem geplanten Abflug ab.
Kurze Zeit später erfuhren wir, dass Frau M. nicht im Flugzeug nach Kairo saß. Doch niemand konnte Auskunft geben, wo sie und die Kinder sich befinden. Es folgen Stunden der Ungewissheit. Erst um 18:30 Uhr kommt der Anruf der Kriminalpolizei: Frau M. ist am Flughafen in Gewahrsam, denn ihr wird Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen! Nach Auskunft ihres Sohnes ist Frau M. vor dem Flugzeug weinend zusammengebrochen war nicht in der Lage, einzusteigen. Montagabend kamen die Kinder ins Krisenzentrum und Frau M. wurde in die Justizanstalt Korneuburg überstellt. Der Kontakt zur Mutter ist derzeit weder den Betreuerinnen noch ihrem Anwalt, der sie im Asylverfahren vertritt, erlaubt.
Eine Abschiebung zum Zeitpunkt des Fluges wäre nicht rechtens gewesen! Denn es gibt ein neues, laufendes Verfahren und ein faktischer Abschiebeschutz wurde am Sonntag, dem 17.01.2021 vermerkt.
Trotzdem wurde Frau M. von ihren Kindern getrennt und wird von der Justiz derzeit festgehalten. Das Flüchtlingsprojekt Ute Bock fordert die Freilassung von Frau M. und die Zusammenführung der Familie!
Update 21.01.2021: Frau M. wurde nun gegen Kaution entlassen. Wir arbeiten derzeit an der Familienzusammenführung. Dies ist eine große Erleichterung, doch der Fall wird uns noch länger beschäftigen. In den letzten Tagen sind im Umgang der offiziellen Behörden mit Frau M. viele fragwürdige Dinge geschehen, die sich unser Team genau anschauen wird.