Integrationsgesetzesnovelle: bis zu 1.000€ Strafe fürs Schummeln, Vermischung von Sprach- und Werteschulung und Monopolisierung durch den ÖIF
Das aktuelle Integrationsgesetzt schlägt überzogene Strafen für jene vor, die beim Deutsch- und Wertetest mogeln; es vermischt Spracherwerb und Werteschulung und verhilft dem ÖIF zum Monopol, was die Ausbildung von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten anbelangt. Eine umfassende Änderung des Vorschlages ist in unseren Augen unerlässlich.
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres arbeitet gerade an einem aktuellen Integrationsgesetz. Ambitioniertes Ziel ist die rasche und gelungene Integration von subsidiär Schutzberechtigten und Asylberechtigten, durch verbindliche Deutsch- und Wertekurse. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist in zahlreichen Punkten unvernünftig und schlicht nicht zu Ende gedacht.
Es darf zu keiner Monopolstellung des ÖIF bei der Bildung von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten kommen
Ein Großteil jener Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, die das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben, soll sich durch Unterzeichnung eines Integrationsantrages zur Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen verpflichten.
Diese Kurse werden ausschließlich von zertifizierten Partnern des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) durchgeführt. Dabei entwickelt der ÖIF die Lerninhalte, er überprüft die Qualität derselben und stellt zudem Kursträger und Prüfer unter Vertrag. Alles aus einer Hand also. Die objektive Evaluierung von Qualitätsstandards ist so schlicht nicht möglich.
Spracherwerb und Wertekurse dürfen nicht vermischt werden
Das Bundesministerium sieht Deutschkurse vor, die sich mit der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung auseinandersetzen. Dabei vermischt es zwei völlig unterschiedliche Gebiete. Beide sind wichtig, da stimmen wir zu. Sprachkurse sollten den Kursteilnehmern jedoch in erster Linie bei der Bewältigung alltäglicher Situationen, wie bei Arztbesuchen oder bei der Wohnungssuche, helfen, während im Wertekurs Platz für Gesellschaftsordnung und Recht bleibt.
Der aktuelle Gesetzesentwurf macht aus Moglern Kriminelle
Wer bei einer Deutsch- und Werteprüfung beim Schummeln erwischt wird, soll mit bis zu 1.000 € oder zwei Wochen Haft bestraft werden. Wer bei der Prüfung betrügt, indem er etwa vorgibt ein anderer zu sein, riskiert Geldstrafen zwischen 500 € bis 2500 € oder 6 Wochen Haft. Per Gesetz erklärt man damit Schummler zu Kriminellen. Das entbehrt jedweder Relation. Schummeln ist kein krimineller Akt und sollte auch nicht als solcher sanktioniert werden. Zertifizierte Deutschprüfer und der ÖSD ahnden das Schummeln beim Deutschtest auch jetzt schon: Wird man bei einer Prüfung beim Schummeln erwischt, führt das in der Regel zum Abbruch des aktuellen Prüfungstermins und zum Prüfungs-Ausschluss. Stellt sich heraus, dass ein Kandidat eine andere Identität vorweist oder anderweitig betrügt, so wird der Betroffene bei der Kriminalpolizei angezeigt, was zum dauerhaften Ausschluss von den Prüfungen führen kann. Wünschenswert wäre hier ein ernstzunehmender Gesetzesvorschlag, der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nicht von vorneherein anders behandelt als andere Deutschlernende.
Das Gros der Asylwerber lässt man außen vor
Einen Deutsch- und Wertekurs des ÖIF bekommt in Österreich, wer bereits Asyl oder subsidiären Schutz erhalten hat. Asylwerber, die keine hohe Wahrscheinlichkeit auf Annerkennung haben, lässt man in der Novelle außen vor. Oft dauert es aber Jahre, bis ein Asylverfahren positiv entschieden wird. Gerade in dieser Zeit sollten Asylwerber Gelegenheit haben, ihre Deutschkenntnisse auszubauen. Ayslwerber müssen also auch in Zukunft auf Alternativen, wie das Deutschkursangebot des Flüchtlingsprojekts Ute Bock, zurückgreifen. Bei der Abnahme der Prüfungen setzen wir auch in Zukunft auf den ÖSD.
Damit tragen wir und viele andere Organisationen österreichweit ab dem ersten Tag dazu bei, dass Integration stattfindet. Geben wir den Menschen eine Chance!
Hier gehts zur Petition des ÖSD. Danke fürs Unterzeichnen.